Maulkorbpflicht und Leinenpflicht in Oberösterreich
Da es besonders bei uns in Österreich immer wieder Unklarheiten zur Leinenpflicht und Maulkorbpflicht gibt, möchte ich dem Thema heute einen eigenen Blogbeitrag widmen. Ich weiß, viele meiner Leser sind aus Deutschland und der Schweiz – vielleicht kommt ihr aber mal auf einen Urlaub in das schöne Österreich, dann könnt ihr euch hier bestens über die Leinenpflicht informieren! ☺️
Grundsätzlich gibt es mehrere Gesetze und Verordnungen der Leinenpflicht in Österreich und in OÖ. Es gibt einige Bestimmungen für ganz Österreich, eigene Gesetze für die einzelnen Bundesländer (zum Beispiel Oberösterreich) und dann noch für die jeweiligen Gemeinden. Wichtig ist, dass schlussendlich immer die Regeln der Gemeinde gelten.
Bei der Maulkorbpflicht und Leinenpflicht in Österreich gilt immer die Rechtslage der verschiedenen Gemeinden oder Bundesländer!
Folgende Regeln zur Maulkorbpflicht und Leinenpflicht in Österreich wurden vom Bund, also vom Staat Österreich festgelegt:
- Maulkorbpflicht und Leinenpflicht außerhalb von umzäunten oder abgeschlossenen Grundstücken und Häusern in Wohngebieten
- Hunde sind im Grünland an der Leine zu halten oder haben einen Maulkorb zu tragen
- Maulkorbpflicht herrscht an bestimmten Orten wie zum Beispiel öffentlichen Verkehrsmitteln
- Hunde dürfen nicht auf Kinderspielplätze mitgenommen werden
Maulkorb tragen? So übt ihr mit eurem Hund das entspannte Tragen eines Maulkorbes!
Ausnahme der Leinenpflicht in Österreich
Egal welche Vorschriften und Regeln in Bundesländern oder Gemeinden gelten, in folgenden Fällen besteht keine Maulkorb- und Leinenpflicht:
- für Jagd- und Diensthunde im Einsatz
- in gekennzeichneten Hundezonen
Folgende Bestimmungen zur Maulkorbpflicht und Leinenpflicht in Oberösterreich wurden vom Land OÖ festgelegt:
- Im Ortsgebiet besteht immer Maulkorbpflicht oder Leinenpflicht
- In öffentlichen Verkehrsmitteln besteht ebenso Leinen- und Maulkorbpflicht
- An folgenden Plätzen muss eine Leine und ein Maulkorb angelegt werden: Schulen, Kindergärten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen; auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen (Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen)
- Die Hundebesitzer sind zu jeder Zeit für den eigenen Hund verantwortlich und muss seinen Hund so führen, dass keine Menschen und Tiere durch den Hund gefährdet oder belästigt werden.
- Hunde dürfen auf öffentlichen und privaten (fremden) Grundstücken nicht unbeaufsichtigt herumlaufen.
- Die Leine darf überall wo Leinenpflicht herrscht nicht länger als 1,5 Meter sein und muss dem Körpergewicht des Hundes entsprechen
Weiterführende Links zur Leinenpflicht in Österreich
Leinenpflicht für Hunde in Österreich
Leinenpflicht für Hunde in Oberösterreich
Leinenpflicht für Hunde in Kärnten
Leinenpflicht für Hunde in Salzburg von Caesar the Bordercollie
Leinenpflicht für Hunde in Tirol
Leinenpflicht für Hunde in Bregenz, Vorarlberg
Leinenpflicht für Hunde in Wien
Leinenpflicht für Hunde in Niederösterreich
Leinenpflicht für Hunde in Burgenland
Leinenpflicht für Hunde in Steiermark
Wie ihr sehr ist die Leinenpflicht und die Maulkorbpflicht in Österreich nicht unbedingt klar. Wenn ich mir aber die Bundesländer einzeln so ansehe, hat Oberösterreich die Leinenpflicht sehr klar definiert und man kann sich mithilfe dieser Regelungen auch super daran halten.
Mein Tipp: Als persönliche Einschätzung möchte ich euch noch mit auf den Weg geben, dass ihr andere Menschen respektiert, besonders, wenn sie Angst gegenüber Hunden zeigen. Nehmt eure Hunde an die Leine, wenn euch Läufer, Radfahrer oder Spaziergänger entgegenkommen. Ein höflicher Umgang miteinander, vermeidet manch unangenehme Situationen.
Wie seht ihr die derzeitige Situation der Leinenpflicht in Oberösterreich? Oder der Leinenpflicht in Österreich?
Bei Bedarf muss an folgenden Plätzen eine Leine und ein Maulkorb angelegt werden: Schulen, Kindergärten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen; auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen (Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen)
Nicht korrekt, Gesetzestext mit entscheidendem Unterschied in Großbuchstaben:
(2) Bei Bedarf, JEDENFALLS aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z. B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden. (Anm: LGBl. Nr. 124/2006)
Hallo Sevi,
herzlichen Dank für diesen wichtigen Hinweis. Ich ändere den Beitrag sofort ab! 🙂